Unser Kinderschutz-Rap saust durch die Welt!

Der Kinderschutz-Rap von Sonja Blattmann beinhaltet die 5 wichtigen Schutzbotschaften zur Persönlichkeitsstärkung und Gewaltprävention:
Gefühle, Grenzen, Geheimnisse, Hilfe holen, Körperwissen
Sie enthalten wichtige Inhalte zur Prävention von sexualisierter Gewalt und vermitteln diese kindgerecht mit Bewegungen und Musik.
So verankern sich die Inhalte besser können später auch in Risikosituationen besser erinnert werden.

 

Fragen zur Nutzung des Kinderschutz-RapMuT-König Fragen-Antworten

  • Der Kinderschutz-Rap ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch kostenfrei!
  • Der Kinderschutz-Rap darf nicht gewerblich genutzt werden!
  • Wichtig: Alle Rechte liegen beim MuT-Zentrum

MuT-König Was muss ich tun?
Welche Voraussetzungen gelten für die berufliche Nutzung:

1. Die Nutzung des Kinderschutz-Rap in jeglicher Form ohne Erwerb der Materialien berechtigt nicht zur beruflichen Nutzung.

2. Text, Rhythmus und Bewegungen dürfen nicht geändert werden.

3. Kopieren, Vervielfältigen, Veröffentlichungen in jeglicher Form, sowohl analog als auch digital sind nicht erlaubt.
Sie benötigen unsere Genehmigung.

Berufliche Nutzung:

in Kitas oder Grundschulen / Fördereinrichtungen

  • Kauf der CD oder MP3 „Mich gibt’s nur einmal“ inkl. Kinderschutz-Rap + Mitsingversionen
  • Kauf ausreichender Kinderschutz-Rap Karten für alle Teilnehmenden (Klassen, Gruppen, Kurse, Elternabende, Projekte usw. im Kitabereich z.B. Protfolio, Lapbook…)

als Multiplikator*in in Kursen / Vereinen, Fortbildungen/ Referentin für Schutzkonzepte usw.

  • Kauf der CD oder MP3 „Mich gibt’s nur einmal“ inkl. Kinderschutz-Rap + Mitsingversionen
  • Kauf ausreichender Kinderschutz-Rap Karten für alle Teilnehmenden (Klassen, Gruppen, Kurse, Fortbildungen, Elternabende, Projekte usw. im Kitabereich z.B. Protfolio, Lapbook…)
  • Erwerb einer Nutzungsgenehmigung. Es entsteht ggf. eine Gebühr.
  • Bitte nehmen Sie per Mail mit uns Kontakt auf.

Öffentliche Darbietungen (Kitafeste, Schulfeste, Stadtfeste etc.)

  • Verbreitungen jeglicher Art brauchen unsere Genehmigung. ggf. entsteht eine Gebühr.
  • Bitte nehmen Sie per Mail mit uns Kontakt auf.

Veröffentlichungen

  • Jede Veröffentlichung, egal ob Print (Zeitschriften, Bücher, Flyer usw.) oder Digital (Social Media, Websites usw.) braucht unsere Genehmigung.
  • Jede Veröffentlichung mit eigenen Illustrationen, Bildern jeglicher Art, eigenen Texten sowie die Verwertung in jeglicher Form braucht unsere Genehmigung.
  • Jede gewerbliche Nutzung (Druck auf Taschen, Tassen, T-Shirts, Bierdeckel, Bücher, Karten, Flyer usw.) ist verboten, bzw. bedarf unserer Genehmigung.
  • Bitte nehmen Sie per Mail mit uns Kontakt auf.
  • Jegliche Veröffentlichung ohne unsere Genehmigung verletzt die Urheber- und Nutzungsrechte unseres Werkes.
  • Um solche Fälle kümmert sich unser kompetentes Medienanwaltsbüro.

Alle Rechte liegen beim MuT-Zentrum

An der Stelle danken wir allen schon jetzt für den Respekt und die Achtsamkeit
 gegenüber geistigem Eigentum und den damit verbundenen Urheberrechten.

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Darf ich bei den sozialen Medien wie z.B. Instagram, Facebook, TikTok, Youtube usw.
selbst ein Reel / Video zum Kinderschutz-Rap machen?

MuT-König mit Handy

NEIN !
Eigene Reels / Videos / Shorts dürfen aus urheberrechtlichen Gründen auf keiner Plattform im Netz veröffentlicht werden.
Alle Rechte liegen beim MuT-Zentrum.

 

Hier gibt es den Kinderschutz-Rap: