
Voraussetzungen für ein Nutzungsrecht
im beruflichen Alltag:
1. Nehmen Sie per Mail mit uns Kontakt auf.
2. Die Nutzungsgenehmigung erhalten Sie nach dem dazugehörenden Materialerwerb per Mail.
3. Erwerb der notwendigen Materialien:
> CD oder MP3 „Mich gibt´s nur einmal“ mit dem Kinderschutz-Rap inkl. Mitsingversion
> ausreichende Kinderschutz-Rap Karten für alle Teilnehmenden (Klassen, Gruppen, Kurse, Elternabende, Fortbildungen, Projekte usw. im Kindergartenbereich z.B. Portfolio, Lapbook…).
4. Die Nutzung des Kinderschutz-Rap (z.B. aus den sozialen Netzwerken) ohne Erwerb der Materialien berechtigt nicht zur beruflichen Nutzung.
5. Der Kinderschutz-Rap darf nur mit unserer Genehmigung genutzt, aufgeführt und oder weiter verbreitet werden, egal in welcher Form.
6. Text, Rhythmus und Bewegungen dürfen nicht geändert werden.
7. Kopieren, Vervielfältigen, Veröffentlichungen in jeglicher Form,
sowohl analog als auch digital sind nicht erlaubt.
8. Alle Rechte liegen beim MuT-Zentrum
An der Stelle danken wir allen schon jetzt für den Respekt und die Achtsamkeit
gegenüber geistigem Eigentum und den damit verbundenen Urheberrechten.
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