Reelregeln für Kinderschutz-Rap
Montag, 15.08.2023
Fragen zur Nutzung des Kinderschutz-Rap:
!! Wichtig !!: Alle Rechte liegen beim MuT-Zentrum
- Dürfen wir den Kinderschutz-Rap in unserer Kita machen?
Ja klar! Für die Eltern könnt ihr Karten bei uns bestellen und verteilen.
Auf der CD oder MP3 „Mich gibt´s nur einmal“ ist der Kinderschutz-Rap auch als Mitsing-Version enthalten
CD´s + MP3 + Karten + Bücher bestellen
- Darf ich bei Instagram oder Facebook selbst ein Reel zum Kinderschutz-Rap machen?
Nimm als erstes Kontakt mit uns auf, denn: Kinderschutz gelingt nur gemeinsam!
Auch der Kinderschutz-Rap braucht Schutz und soll korrekt durch die Netze und in die Herzen fliegen.
- Folgende Regeln gilt es zu beachten:
Die Quellenangabe Wortlaut: Das ist der Kinderschutz-Rap aus dem MuT-Zentrum von Sonja Blattmann muss direkt ins Reel,
am besten gleich mit Verlinkung zum MuT-Zentrum (www.mut-zentrum.de) - Die Bewegungsabläufe und der Text sollen musikalisch und rhythmisch genau dem Original entsprechen.
- Nimm uns mit ins Boot und frage uns als Collab Partnerinnen an, damit wir Fragen in diesem sensiblen Bereich schnell und kompetent beantworten können.
- Wichtig!!: Dreht das Reel alleine. Wenn ihr es doch mit eurem Kind machen wollt, darf das Kind nicht zu erkennen sein.
Bei uns werden ganz bewusst keine Kinderbilder gepostet. Wir wissen ja wie gefählich das ist.
Der Kinderschutz-Rap soll zum Schutz beitragen und nicht in Gefahr bringen